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Zuletzt aktualisiert: 17.10.2020

Sicherlich steht auch Ihr Telefon derzeit nicht still. Gleiches gilt für die Anfragen, die Sie per E-Mail seitens Ihrer Gäste zum Thema Corona Virus erreichen. Schließlich sorgt der Virus weltweit für Aufsehen. In der Tourismusbranche ist derzeit die Unsicherheit groß. Dies gilt für Gastgeber, Reiseveranstalter und Touristen gleichermaßen. Die öffentlichen Behörden geben hierzu regelmäßig Handlungsempfehlungen heraus. Hierzu zählt in Italien auch die Agentur für Bevölkerungsschutz. Wir möchten Sie in diesem Beitrag auf dem Laufenden halten.

Corona-Virus – wie Sie als Gastgeber am besten damit umgehen

Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Aktuelle Fakten zum Thema Stornierung zwecks Corona-Virus im Überblick

Update vom 22.10.2020

Durch den Anstieg der Corona Fälle in Italien hat das deutsche Auswärtige Amt am 22.10.2020 neue Reisewarnungen erlassen. Dies betrifft auch unsere Region Südtirol ab Samstag, den 24.10.2020. Die aktuelle Reisewarnung stellt die Gastgeber in Südtirol vor neue Herausforderungen, zumal derzeit die Herbstsaison in vollem Gang ist. Diverse deutsche Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg haben sogar noch Herbstferien und starten diese in der kommende Woche.

Die Reisewarnung aus Deutschland für Südtirol erschwert Reisenden erheblich den Aufenthalt in der Ferienregion. Sie müssen nach Ihrem Aufenthalt eine 14-tägige Quarantäne antreten. Darüber hinaus benötigen Reiserückkehrer einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden. Dennoch ist die Reisewarnung kein Reiseverbot.

Sie als Gastgeber werden sich in den kommenden Tagen auf diverse Stornierungen seitens Ihrer Gäste aus Deutschland einstellen müssen. Daher ist es jetzt wichtig, dass Sie mit Ihren Gästen entsprechend kommunizieren. Halten Sie sie auf dem aktuellen Stand der Dinge. Gerade jetzt ändern sich die Corona-Informationen, Reisewarnungen und Regelungen fast täglich. Ihre Homepage sollte daher stets die neuesten Informationen zum Thema parat haben. Dies gilt insbesondere für die Themen Reisewarnung und kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten. Halten Sie zudem Ihre Social Media Kanäle auf dem neuesten Stand.

Update 07.10.2020

In ganz Europa steigen die Corona Infektionen seit einigen Wochen wieder an. Davon ist auch Südtirol betroffen. Die Region erreicht am 07.Oktober die Vorwarnstufe von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Es treten zudem verschärfte Corona Regelungen in Kraft. Davon sind Sie und Ihre Gäste gleichermaßen betroffen.

Mundnasenschutz-Pflicht im Freien
In ganz Italien und damit auch in Südtirol gilt ab dem 07. Oktober eine Maskenpflicht im Freien. Dies bedeutet, dass Sie und Ihre Gäste unabhängig von der Personenanzahl oder dem Mindestabstand draußen permanent einen Mundnasenschutz tragen müssen. Wie lang diese Regelung gelten soll, ist bislang nicht klar. Wer sich nicht an die Pflicht zum Tragen des Mundnasenschutzes hält, muss sich auf mehrere hundert bis 1.000 Euro Strafe einstellen.

Einreise nach Südtirol:
Die Einreise nach Südtirol via Österreich ist weiterhin erlaubt. Es gibt zwar eine aktuelle Reisewarnung für das österreichische Tirol, dies betriff aber nicht die alleinige Durchreise zum Beispiel von Deutschland aus. Für deutsche Urlauber selbst gibt es aktuell keine Einschränkungen. Weisen Sie Ihre Gäste aber darauf hin, dass die Behörden stichprobenartig Kontrollen durchführen. Eine sogenannte Eigenerklärung von Vorteil ist. Diese können Sie hier (Link) runterladen.

Testungen an der Grenze
Es gibt bislang keine generellen Testungen für alle einreisende Personen aus dem EU-Ausland und Groß Britannien nach Südtirol. Vielmehr werden bislang nur Einreisende aus Griechenland, Kroatien, Malta, Spanien sowie sieben französischen Regionen plus Paris getestet. Es gibt Überlegungen, diese Testungen auch auf Einreisende aus der Tschechischen Republik, den Niederlanden, Belgien und Groß Britannien zu erweitern. Darüber halten wir Sie hier weiter auf dem Laufenden.

Betriebsschließung bei Nichteinhalten der Corona-Regeln
Des Weiteren müssen Lokale demnächst, die sich nicht an die besonderen Regeln beim Infektionsschutz halten, mit weitergehenden Strafen rechnen. Es wären dann auch Betriebsschließungen von fünf Tagen bis hin zu einem Monat. Darüber hinaus wird auch hier eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro fällig.


Aktualisierung 12. März 2020

Das aktuelle Dekret sieht vor, dass sämtliche Restaurants und Bars, aber auch alle weiteren Geschäfte geschlossen werden. Supermärkte und Apotheken sind von dieser Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Tankstellen, Banken und Zeitungskioske.


Aktualisierung 11. März 2020

Am 10. März hat es für ganz Italien tiefgreifende Maßnahmen gegeben, welche die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen sollen.

Regelungen für Veranstaltungen, Museen und Gastronomie

In ganz Italien wurden öffentliche Versammlungen, aber auch Filmvor- und Theatervorführungen ausgesetzt. Darüber hinaus sind auch Museen und Kulturzentren geschlossen. Restaurants und Bars können bis 18 Uhr geöffnet bleiben, wenn die Betriebe einen Abstand zwischen den Gästen einhalten können, der einen Meter beträgt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 03. April 2020.

Schließung der Gastbetriebe

Gastbetriebe sollen ab Mittwoch, 11. März 2020 den Betrieb zunächst bis zum 03. April 2020 einstellen.

Wie sieht es mit den Stornierungsbedingungen aus?

Südtirol ist als Gefahrenzone ausgewiesen. Gäste dürfen ebenfalls bis zum 03. April 2020 nicht einreisen. Die bevorstehenden Reisen und Urlaube müssen gänzlich gestrichen werden. Die bei der Buchung akzeptierten Stornierungsbedingungen gelten nicht mehr. Ihre Gäste können demnach kostenlos stornieren. Eventuelle Anzahlungen müssen Sie als Gastgeber zurückzahlen.

Was passiert mit Gästen, die bereits in Südtirol sind?

Ihre aktuellen Gäste müssen Sie nicht nach Hause schicken. Für Gäste gelten aber die gleichen Bewegungseinschränkungen, wie für alle Menschen in Südtirol.

Skigebiete

In ganz Italien wurden die Ski-Gebiete per Dekret der italienischen Zivilschutzbehörde am 10. März geschlossen.

Grenzkontrollen und Einreise

Aufgrund der aktuellen Lage hat Österreich einen Einreisestopp verhängt, der für aus Italien kommende Personen gilt. Es finden an den Grenzübergängen deshalb Kontrollen statt.


Aktualisierung 06.03.2020

Es gab zuletzt zwei bestätigte Corona-Fälle in Südtirol. Aktuell sind 125 Personen in Südtirol in häuslicher Isolation. 28 von ihnen wurden bislang auf Corona getestet. Darüber hinaus wurde bei einigen Personen aus dem Ausland (unter anderem Deutschland) der Corona-Virus nachgewiesen, die sich zuvor in Südtirol aufgehalten haben. Das deutsche Robert Koch Institut (RKI) hat deshalb Südtirol zum Risikogebiet erklärt. Aktuell liegt allerdings noch keine Bestätigung vor, wonach die Übertragung in Südtirol erfolgte.

Staatliche Behörden im Inland haben aktuell präventive Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Über den derzeitigen Stand informiert unter anderem Die Südtiroler Landesverwaltung auf ihrer Webseite:

http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp

Für den Bereich Stornierungen bleibt zunächst alles wie gehabt. Eine Warnung seitens des RKI reicht nicht aus, damit Kunden kostenlos bei Ihnen stornieren können. Es gelten weiterhin die in den AGBs festgehaltenen Stornobedingungen.


Die wichtigste Grundregel in der aktuellen Situation lautet, dass Sie nicht in Panik verfallen. Derzeit ist Südtirol nach offiziellen Angaben NICHT als Risikogebiet eingestuft. Deshalb gibt es momentan auch kein erhöhtes Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren. Die Agentur für Bevölkerungsschutz betont, dass diese Information grundlegend für die Kommunikation mit Ihren Gästen und Personen ist, die demnächst eine Reise planen oder bereits gebucht haben. Nutzen Sie auf jeden Fall die Informationen, die öffentliche Behörden und Tourismusvereinigungen bekannt geben. Sie finden solche Informationen auf folgenden Seiten im Internet:

  • Südtirol mobil – Hier werden wichtige Fragen beantwortet, die sich um das Corona Virus und deren Auswirkungen auf die Mobilität in der Region beschäftigen: www.suedtirolmobil.info
  • Die Südtiroler Landesverwaltung hat nach den Vorgaben des italienischen Gesundheitsministeriums eine Hotline eingerichtet. Unter der Grünen Nummer lautet 800 751 751 erhalten Sie täglich zwischen 8.00 und 20.00 Uhr Auskünfte zum Thema. Sie erhalten zudem auf der Webseite der Landesverwaltung zudem Einblick in die Hygienerichtlinien zur Infektionsvorbeugung: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp

 

Aktuelle Fragen zum Thema Corona Virus in Südtirol

 

Welche Regionen wurden bislang zu Risikogebieten erklärt?

Derzeit sind folgende Regionen in Italien als Risikogebiete deklariert:

  • In der Lombardei: Bertonico, Casalpusterlengo, Castelgerundo, Castiglione D’Adda, Codogno, Fombio, Maleo, San Fiorano, Somaglia, Terranova dei Passerini
  • In Venetien: Vò.

Südtirol ist demnach aktuell kein Risikogebiet!

 

Gibt es Probleme bei der Ab- und Anreise nach Südtirol oder mit Bus und Bahn in der Region?

Aktuell sind sämtliche Grenzen offen. Der Ab- und Anreiseverkehr in die Ferienregion erfolgt wie sonst auch. Zudem sind bislang keine Einschränkungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs feststellbar.

 

Ist eine Reise nach Südtirol aktuell bedenklich?

Aktuell gehört Südtirol nicht zu den italienischen Risikogebieten. Bislang gab es nur einen Fall bei einer Person, die sich vorab in der Lombardei aufgehalten hat. Es fanden bereits entsprechende Schutz- und Isolationsmaßnahmen statt.

 

Wie sieht es mit der Mobilität in Südtirol aus?

Derzeit gibt es keine Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Sobald Änderungen eintreten, werden diese unter sii.bz.it veröffentlicht.

 

Wie sind es mit den Stornierungsregeln aus?

Sobald Ihr Gast eine Stornierung durchführen möchte, unterliegt diese bestimmten Regeln. Darauf müssen Sie bereits in Ihren AGBs und in der Buchungsbestätigung hinweisen. Es gibt einen besonders großen Unterschied zwischen der vorsorglichen Stornierung, die durch den Coronavirus berechtigt ist, und einer kostenlosen Stornierung.

 

Wichtig: Aufgrund der aktuellen Einstufung als NICHT-Risiko-Gebiet ist der Grund für eine kostenlose Stornierung NICHT gegeben. Daher gelten die normalen Stornobedingungen, die Sie zwischen Ihnen und Ihrem Gast bei der Buchung übermittelt haben. Buchungs- und Stornobedingungen können von Unterkunft zu Unterkunft durchaus verschieden sein.

 

Wichtig: Kontrollieren Sie Ihre AGBs hinsichtlich der Stornierungsmodalitäten und passen Sie diese zeitnah an. Gleiches gilt für die Buchungsbestätigung, in der Sie auf die Stornierungsregeln klar und deutlich hinweisen müssen.

 

In der Kommunikation mit Ihrem Kunden schlagen wir Ihnen folgende Formulierungen vor:

„Sehr geehrter Gast (Name),

aktuell, (Datum mit Uhrzeit) ist die Region Südtirol NICHT als sogenanntes Risikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass hier kein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Corona-Virus anzustecken.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie berechtigt sind, aufgrund des Corona-Virus zu stornieren. Da Südtirol wie bereits erwähnt, derzeit kein Risikogebiet ist, besteht aktuell kein Recht auf eine kostenlose Stornierung Ihrer Reise oder Ihren Übernachtungen. Vielmehr gelten die von uns übermittelten betriebseigenen Stornogebühren, die Sie mit Ihrer Buchung bestätigt haben. Entsprechende Schadensersatzforderungen oder die Verrechnung von Stornogebühren, erfolgt nach den geltenden AGBs unseres Betriebs.

Falls Sie eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen haben, klären Sie bitte mit der Versicherung ab, ob die bestehende Versicherung die Kosten der Stornierung deckt.“

 

Aktualisieren Sie Ihre Webseite regelmäßig!

Für viele Menschen ist Ihre Webseite die erste Anlaufstelle, wenn es um aktuelle Informationen zum Reiseziel gibt. Achten Sie deshalb in dieser besonderen Situation darauf, dass die dort präsentierten Angaben stets gültig und aktuell sind. Für Ihre Kommunikation via E-Mail und im Social Media Bereich empfehlen wir Ihnen daher folgende Informationen parat zu halten:

  • Täglich überprüfen, ob es neue Meldungen gibt, die eine Veränderung der Situation beschreiben.
  • Nicht mehr gültige Informationen von der Webseite nehmen.
  • Wichtige Links und Telefonnummern auf der Webseite gut sichtbar platzieren.

 

Wichtig: Veröffentlichen Sie diese Informationen stets in mehreren Sprachen, wie Deutsch, Italienisch, und Englisch. Falls Sie viele Spanisch- oder Chinesisch sprechende Gäste beherbergen empfiehlt sich zusätzlich eine Übersetzung in die jeweiligen Sprache.

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